Aufbewahrungsfrist für Lieferscheine
Für Lieferscheine entfällt die Aufbewahrungspflicht, sobald die zugehörige Rechnung vorliegt, außer der Lieferschein ist selbst Buchungsbeleg.
Wiedererkennen
Wann diese Frist zur Frage wird
Drei Momente, in denen jemand nachsieht, wie lange das bleiben muss. Die Antwort steht in der Tabelle darunter.
- Zwölf Jahrgänge Lieferscheine stehen im Regal. Für die meisten besteht seit 2017 gar keine Aufbewahrungspflicht mehr.
- Der Lieferschein ist selbst Buchungsbeleg. Dann bleibt er acht Jahre, und das ist die Ausnahme.
- Gescannt werden soll trotzdem alles. Erst prüfen heißt hier: Ein großer Teil käme gar nicht in Frage.
Übersicht
Fristen nach Unterlage
| Unterlage | Frist | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Lieferschein mit vorliegender Rechnung | keine Pflicht | § 147 Abs. 3 S. 3 AO |
| Lieferschein als Buchungsbeleg | 8 Jahre | § 147 Abs. 3 AO |
| Lieferschein ohne Rechnung | 6 Jahre | § 257 Abs. 4 HGB |
| Lieferschein mit Zollrelevanz | nach Zollrecht | UZK |
Stand: September 2026. Die Angaben ersetzen keine Rechtsberatung.
Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz hat die Frist für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre verkürzt (§ 147 Abs. 3 AO, § 257 Abs. 4 HGB). Sie gilt für alle Belege, deren Frist am 31. Dezember 2024 noch nicht abgelaufen war, auch für ältere Jahrgänge. Für Bücher, Jahresabschlüsse, Inventare und das Kassenbuch bleibt es bei zehn Jahren, für Handels- und Geschäftsbriefe bei sechs. Soweit eine Unterlage zwei Fristen unterliegt, gilt die längere.
Die Änderung von 2017 ist wenig bekannt
Durch das Zweite Bürokratieentlastungsgesetz wurde § 147 Abs. 3 AO ergänzt: Für empfangene und abgesandte Lieferscheine endet die Aufbewahrungsfrist mit dem Erhalt beziehungsweise dem Versand der Rechnung, sofern sie keine Buchungsbelege sind. Viele Unternehmen bewahren sie trotzdem weiter sechs Jahre auf. Unnötig.
Prüfen lohnt sich vor dem Scannen
Bei einer Archivauflösung sind Lieferscheine oft ein erheblicher Anteil der Menge. Wer vorher prüft, ob die Rechnungen vorliegen, spart die Digitalisierung ganzer Jahrgänge.
Häufige Fragen
Was zu Lieferscheine gefragt wird
Wann ist ein Lieferschein Buchungsbeleg?
Verwandte Fristen
Was meistens mit aufbewahrt wird
Rechnungen
Rechnungen sind acht Jahre aufzubewahren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde.
Handelsbriefe
Handels- und Geschäftsbriefe sind sechs Jahre aufzubewahren, sofern sie nicht zugleich Buchungsbeleg sind.
Danach
Was nach der Prüfung dasteht
- Jeder Jahrgang ist vor dem Scannen geprüft, mit Ergebnis und Begründung.
- Was keine Pflicht trägt, ist nach Ihrer Freigabe vernichtet, mit Nachweis.
- Und gescannt ist nur, was bleiben muss, zu einem kleineren Preis.
Was weg darf, muss nicht digitalisiert werden
Wir sichten Ihren Bestand nach Fristen, bevor gescannt wird.