Zum Inhalt springen

Lieferscheine digitalisieren lassen

Lieferscheine sind der Beleg dafür, dass geliefert wurde, und bei Reklamationen das Dokument, das zuerst gesucht wird. Digitalisiert lassen sie sich der Rechnung zuordnen, statt getrennt abgelegt zu werden.

Drei Scanwege: gelochte Einzelblätter, abweichende Vorlagen wie geklammerte Konvolute, und Großformate ab DIN A2. Alle drei ergeben PDF/A mit Texterkennung.Gelochtes Einzelblattläuft durch, in einem ZugAlles, was abweichtKlammern, Heftungen, RisseGroßformat ab DIN A2einzeln geführt und geglättetDas ErgebnisPDF/Adurchsuchbar, mit Texterkennung

Wiedererkennen

Drei Szenen aus dieser Aktenart

Drei Momente, die es in jedem Bestand einmal gibt. Die Antwort darauf steht im nächsten Abschnitt.

  • Ein Lieferschein wird verlangt, und Sie wissen nicht, ob er überhaupt noch aufbewahrt werden muss.
  • Zwölf Jahrgänge liegen im Regal. Kein einziger davon ist je auf seine Frist geprüft worden.
  • Eine Rechnung ist ohne ihren Lieferschein nicht zu erklären. Beide liegen im Haus, aber in verschiedenen Ordnern.

Besonderheit

Die Frist hat sich geändert

Lieferscheine, die als Handelsbrief gelten, mussten früher sechs Jahre aufbewahrt werden. Seit einer Änderung im Jahr 2017 entfällt die Aufbewahrungspflicht für Lieferscheine, sobald die zugehörige Rechnung vorliegt, es sei denn, der Lieferschein ist selbst Buchungsbeleg. Das ist der häufigste Irrtum in diesem Bereich.

Wie wir vorgehen

Zuordnung zur RechnungLieferschein und Rechnung landen in derselben Ablage.
Erfassung der NummerLieferscheinnummer und Datum als Metadaten.
Sichtung vorabWas ohne Aufbewahrungspflicht ist, wird gemeldet statt digitalisiert.

Häufige Fragen

Was zu Lieferscheine gefragt wird

Müssen wir Lieferscheine überhaupt aufbewahren?
Nur, wenn sie zugleich Buchungsbeleg sind oder die Rechnung fehlt. Liegt die Rechnung vor, entfällt die Pflicht. Wir prüfen das bei der Sichtung mit.

Danach

Was danach dasteht

  • Was keine eigene Aufbewahrungspflicht mehr hat, ist vernichtet, nach Ihrer Freigabe und mit Nachweis.
  • Was bleibt, liegt durchsuchbar und mit dem Vorgang verknüpft, zu dem es gehört.
  • Und für jeden Jahrgang steht fest, ob er noch aufbewahrungspflichtig ist oder nicht.

Fünf Ordner, drei Werktage, null Euro

Sie sehen das Ergebnis an Ihren eigenen Akten, bevor Sie unterschreiben.