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Aktendigitalisierung für Steuerberatungen

In der Steuerberatung ist der Belegbestand der Mandanten das eigentliche Archivproblem. Er wächst jährlich, unterliegt Fristen von sechs bis zehn Jahren und wird selten angefasst, bis eine Prüfung kommt.

Wiedererkennen

Wann es in Ihrer Branche darauf ankommt

Drei Momente, die es in jedem Bestand einmal gibt. Auf jeden antwortet einer der Punkte darunter.

  • Die Prüfung kündigt sich an und fordert Belege aus drei Jahren an, einzeln benannt.
  • Abgelaufene Jahrgänge belegen weiter Regalmeter und interessieren niemanden mehr.
  • Die Kanzleisoftware erwartet eine Ablage nach Mandant und Jahr. In den Ordnern steht sie nicht.

Worauf es ankommt

Was in Ihrer Branche anders läuft

GoBD-konformFarbscan, PDF/A-2u, Verfahrensdokumentation im Lieferumfang.
Ablage nach Mandant und JahrDebitoren, Kreditoren, Kasse, Bank, nach Ihrer Gliederung.
Sichtung nach FristenAbgelaufene Jahrgänge werden gemeldet, nicht digitalisiert.
Übergabe in Ihre SoftwareStruktur und Benennung nach den Vorgaben Ihrer Kanzleisoftware.
VerschwiegenheitNamentliche Verpflichtung wie bei Rechtsanwaltskanzleien.

Rechtsgrundlagen

Was das Recht verlangt, und was wir dafür tun

Diese Vorschriften bestimmen, wie mit den Unterlagen Ihrer Branche umgegangen werden darf. Zu jeder steht hier, was sie verlangt und was das für Ihren Auftrag bedeutet.

NormWas sie verlangtWas wir dafür tun
§ 147 AOAufbewahrungspflichtige Unterlagen dürfen als Bild wiedergegeben werden, wenn die Wiedergabe bildlich mit dem Original übereinstimmt und über die ganze Frist verfügbar und lesbar bleibt. Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der letzte Vorgang war.Farbscan ohne Nachbearbeitung, PDF/A-2u, unveränderbar abgelegt. Was nach der Sichtung nicht mehr aufbewahrungspflichtig ist, wird gemeldet statt gescannt.
GoBDBelege müssen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet erfasst und über die Frist unveränderbar und nachvollziehbar sein. Das Verfahren dazu ist zu dokumentieren.Die Verfahrensdokumentation gehört zum Lieferumfang, nicht als Option: Erfassung, Indexierung, Freigabe und Löschung, allgemein und technisch beschrieben. Bei Texterkennung bewahren wir den Volltext mit auf.
§ 203 StGB und § 62a StBerGDie Verschwiegenheit gilt für Steuerberater, und Dienstleister dürfen nur nach § 62a StBerG eingebunden werden. Für die Verpflichtung sorgt der Berufsträger.Verpflichtung in Textform mit Belehrung über die strafrechtlichen Folgen, beschränkt auf die Personen, die Ihren Bestand tatsächlich bearbeiten. Die Liste liegt Ihnen vor Projektbeginn vor.
§ 66 StBerGHandakten sind zehn Jahre nach dem Auftragsende aufzubewahren, also deutlich länger als bei Rechtsanwälten.Die Frist steht am Register der Handakte, nicht am Gesamtbestand. Bei der Sichtung wird gemeldet, was nach zehn Jahren ausscheiden darf.
Art. 28 DSGVOVerarbeitung im Auftrag braucht einen schriftlichen Vertrag, bevor die erste Datei verarbeitet wird.Der Vertrag liegt unterschrieben vor der Abholung vor, mit Weisungsbindung und Löschpflicht nach Auftragsende.

Ergebnis

So sieht eine Mandantenakte danach aus

Ein Scan pro Ordner wäre schneller. Er hilft nur niemandem, der später etwas sucht. Hier steht, was aus Ihrer Akte wird.

Ein Mandant, ein JahrDer Ordner ist die oberste Ebene, das Jahr die zweite. In dieser Reihenfolge sucht ein Prüfer, und in dieser Reihenfolge legt Ihre Software ab.
Debitoren, Kreditoren, Kasse, BankAls eigene Register, damit ein Prüfer sie einzeln benennen kann und nicht einen Jahresordner aufschlagen muss.
Belegketten bleiben zusammenEin Belegsatz mit Anlagen wird nicht auseinandergerissen, nur weil eine Seite fehlt oder quer liegt.
MetafelderMandantennummer, Jahr, Belegart und Datum im Dateinamen und als Feld im PDF.
Aus einem Projekt

300 Ordner Handakten einer Steuerkanzlei, pro Register erschlossen: rund 3.400 Dateien, zugeordnet nach Mandantennummer und Jahr. Bei der nächsten Betriebsprüfung wurden 40 Einzelbelege angefordert und in unter einer Stunde bereitgestellt.

Fünf Ordner, drei Werktage, null Euro

An Ihren eigenen Akten, vor jeder Unterschrift.