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Patientenakten digitalisieren lassen

Praxen müssen Patientenakten zehn Jahre aufbewahren, bei bestimmten Behandlungen länger. Wir digitalisieren den Altbestand, damit Sie die Regalmeter loswerden, ohne die Nachweispflicht zu verletzen, und damit die Akte im Notfall in Sekunden vorliegt.

Drei Scanwege: gelochte Einzelblätter, abweichende Vorlagen wie geklammerte Konvolute, und Großformate ab DIN A2. Alle drei ergeben PDF/A mit Texterkennung.Gelochtes Einzelblattläuft durch, in einem ZugAlles, was abweichtKlammern, Heftungen, RisseGroßformat ab DIN A2einzeln geführt und geglättetDas ErgebnisPDF/Adurchsuchbar, mit Texterkennung

Wiedererkennen

Drei Szenen aus dieser Aktenart

Drei Momente, die es in jedem Bestand einmal gibt. Die Antwort darauf steht im nächsten Abschnitt.

  • Eine Karteikarte von 2009 wird gebraucht. Ein Patient will den Behandlungsverlauf nachvollziehen, und die Handschrift ist die von damals.
  • Eine Praxis wird übergeben. Der Nachfolger übernimmt die Aufbewahrungspflicht, aber niemand will die Regale mitnehmen.
  • Ein Röntgenbild fehlt. Es lag nie in der Akte, sondern in einer Tüte daneben, und die ist beim Umzug verschwunden.

Besonderheit

Was bei Patientenakten zu beachten ist

Die Akte muss vollständig, unverändert und nachvollziehbar bleiben. Nachträgliche Änderungen müssen als solche erkennbar sein. Deshalb wird im Format PDF/A-2u übergeben und die Verfahrensdokumentation mitgeliefert. Sie belegt, wie digitalisiert wurde, und ist die Voraussetzung dafür, die Originale überhaupt vernichten zu dürfen.

Wie wir vorgehen

Sicherheitsstufe P-5Gesundheitsdaten sind besonders schützenswert: Vernichtung in Schutzklasse 3.
Getrennte VerarbeitungKein Vermischen mit anderen Aufträgen, dokumentierte Zugriffe.
Trennung je PatientEine Datei je Patient oder je Behandlungsfall, nach Ihrem Praxisschema.
SonderformateRöntgentüten, Karteikarten und Klebezettel werden mit erfasst.

Häufige Fragen

Was zu Patientenakten gefragt wird

Dürfen die Papierakten nach dem Scannen vernichtet werden?
Ja, wenn der Digitalisierungsprozess dokumentiert ist. Die Verfahrensdokumentation liefern wir mit. Vernichtet wird erst nach Ihrer schriftlichen Freigabe.
Was ist mit Röntgenbildern?
Für Röntgenaufnahmen gelten eigene Fristen nach dem Strahlenschutzgesetz. Wir erfassen sie separat und weisen sie im Bestandsverzeichnis gesondert aus.
Wie schnell kommen wir an eine Akte, während digitalisiert wird?
Brauchen Sie während der Bearbeitung eine Akte, ist sie binnen 24 Stunden als Scan bei Ihnen.

Danach

Was danach dasteht

  • Die Akte ist vollständig und unverändert, mit einem Verlauf, an dem erkennbar bleibt, wer wann etwas ergänzt hat.
  • Bei der Übergabe geht eine Struktur mit, nicht ein Regal voller Papier.
  • Röntgentüten, Karteikarten und Klebezettel sind mit erfasst, statt neben der Akte zu liegen.

Fünf Ordner, drei Werktage, null Euro

Sie sehen das Ergebnis an Ihren eigenen Akten, bevor Sie unterschreiben.