Patientenakten digitalisieren lassen
Praxen müssen Patientenakten zehn Jahre aufbewahren, bei bestimmten Behandlungen länger. Wir digitalisieren den Altbestand, damit Sie die Regalmeter loswerden, ohne die Nachweispflicht zu verletzen, und damit die Akte im Notfall in Sekunden vorliegt.
Wiedererkennen
Drei Szenen aus dieser Aktenart
Drei Momente, die es in jedem Bestand einmal gibt. Die Antwort darauf steht im nächsten Abschnitt.
- Eine Karteikarte von 2009 wird gebraucht. Ein Patient will den Behandlungsverlauf nachvollziehen, und die Handschrift ist die von damals.
- Eine Praxis wird übergeben. Der Nachfolger übernimmt die Aufbewahrungspflicht, aber niemand will die Regale mitnehmen.
- Ein Röntgenbild fehlt. Es lag nie in der Akte, sondern in einer Tüte daneben, und die ist beim Umzug verschwunden.
Besonderheit
Was bei Patientenakten zu beachten ist
Die Akte muss vollständig, unverändert und nachvollziehbar bleiben. Nachträgliche Änderungen müssen als solche erkennbar sein. Deshalb wird im Format PDF/A-2u übergeben und die Verfahrensdokumentation mitgeliefert. Sie belegt, wie digitalisiert wurde, und ist die Voraussetzung dafür, die Originale überhaupt vernichten zu dürfen.
Wie wir vorgehen
Häufige Fragen
Was zu Patientenakten gefragt wird
Dürfen die Papierakten nach dem Scannen vernichtet werden?
Was ist mit Röntgenbildern?
Wie schnell kommen wir an eine Akte, während digitalisiert wird?
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Danach
Was danach dasteht
- Die Akte ist vollständig und unverändert, mit einem Verlauf, an dem erkennbar bleibt, wer wann etwas ergänzt hat.
- Bei der Übergabe geht eine Struktur mit, nicht ein Regal voller Papier.
- Röntgentüten, Karteikarten und Klebezettel sind mit erfasst, statt neben der Akte zu liegen.
Fünf Ordner, drei Werktage, null Euro
Sie sehen das Ergebnis an Ihren eigenen Akten, bevor Sie unterschreiben.