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Aufbewahrungsfrist für Handels- und Geschäftsbriefe

Handels- und Geschäftsbriefe sind sechs Jahre aufzubewahren, sofern sie nicht zugleich Buchungsbeleg sind.

Wiedererkennen

Wann diese Frist zur Frage wird

Drei Momente, in denen jemand nachsieht, wie lange das bleiben muss. Die Antwort steht in der Tabelle darunter.

  • Im Regal stehen nur die Briefe, die jemand ausgedruckt hat. Der Rest liegt in Postfächern, die niemand als Archiv betrachtet.
  • Eine E-Mail von 2018 wird gebraucht. Die Suche im Postfach findet sie, aber das Postfach kennt keine Frist.
  • Ein Brief ist zugleich Buchungsbeleg. Dann laufen acht Jahre statt sechs, und das sieht ihm niemand an.

Übersicht

Fristen nach Unterlage

UnterlageFristRechtsgrundlage
Empfangene Handelsbriefe6 Jahre§ 257 Abs. 1 Nr. 2 HGB
Kopien versandter Handelsbriefe6 Jahre§ 257 Abs. 1 Nr. 3 HGB
Angebote, die zum Abschluss führten6 Jahre§ 257 Abs. 4 HGB
Handelsbrief mit Buchungsbezug8 Jahre§ 147 Abs. 3 AO
Geschäftliche E-Mails6 bis 8 Jahre§ 257 HGB, § 147 AO

Stand: September 2026. Die Angaben ersetzen keine Rechtsberatung.

Geändert zum 1. Januar 2025

Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz hat die Frist für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre verkürzt (§ 147 Abs. 3 AO, § 257 Abs. 4 HGB). Sie gilt für alle Belege, deren Frist am 31. Dezember 2024 noch nicht abgelaufen war, auch für ältere Jahrgänge. Für Bücher, Jahresabschlüsse, Inventare und das Kassenbuch bleibt es bei zehn Jahren, für Handels- und Geschäftsbriefe bei sechs. Soweit eine Unterlage zwei Fristen unterliegt, gilt die längere.

Was ein Handelsbrief ist

Ein Handelsbrief ist jedes Schriftstück, das ein Handelsgeschäft vorbereitet, durchführt oder rückgängig macht. Entscheidend ist der Inhalt, nicht die Form: Eine E-Mail mit Auftragsbestätigung ist ein Handelsbrief, eine Werbesendung ohne Bezug zu einem konkreten Geschäft nicht.

E-Mails sind der blinde Fleck

Geschäftliche E-Mails unterliegen derselben Aufbewahrungspflicht wie Papierbriefe. Sie müssen im Originalformat aufbewahrt werden, unveränderbar und maschinell auswertbar. Ein Ausdruck reicht nicht, und das Postfach eines ausgeschiedenen Mitarbeiters zu löschen, kann ein Verstoß sein.

Häufige Fragen

Was zu Handelsbriefe gefragt wird

Zählen auch Angebote, die nicht angenommen wurden?
In der Regel nicht. Nur Angebote, die zum Geschäftsabschluss geführt haben, sind aufbewahrungspflichtig.

Danach

Was nach der Prüfung dasteht

  • Briefe und E-Mails liegen zusammen, weil die Frist für beide gilt.
  • Was zugleich Buchungsbeleg ist, ist kenntlich und läuft acht Jahre.
  • Und der Brief von 2018 ist auffindbar, ohne ein Postfach zu durchsuchen.

Was weg darf, muss nicht digitalisiert werden

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