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Verfahrensdokumentation: Pflicht und Nachweis

Die Verfahrensdokumentation beschreibt, wie aus Papier eine Datei wurde. Ohne sie fehlt der Nachweis, und die Originale müssen bleiben.

Ein Bestand Ordner geht drei Wege: digitalisieren, einlagern oder vernichten.Ihr BestandOrdner, Akten, Belegeim Regal, im Keller, in zwei RäumenDigitalisierenPDF/A, durchsuchbarEinlagernFrist erfüllt, Fläche freiVernichtenDIN 66399, Zertifikat

Wiedererkennen

Wann dieses Thema zur Frage wird

Drei Momente, in denen es darauf ankommt.

  • Die Originale sollen weg. Der Prüfer fragt, wie aus dem Papier die Datei wurde, und eine Antwort gibt es nicht.
  • Die Digitalisierung ist bezahlt. Die Dokumentation war nicht im Preis, und ohne sie bleibt das Papier im Regal.
  • Der Anbieter ist nicht mehr greifbar. Die Dokumentation lag bei ihm, und niemand im Haus weiß, wie gescannt wurde.

Warum es sie gibt

Die Finanzverwaltung muss nachvollziehen können, wie ein digitales Abbild entstanden ist und dass es dem Original entspricht. Das geht nicht am einzelnen Dokument, sondern nur über die Beschreibung des Verfahrens. Fehlt sie, ist die Digitalisierung steuerlich wertlos: Das Original muss weiter aufbewahrt werden.

Was hineingehört

Wer hat gescannt und mit welcher Berechtigung. Welche Geräte und Einstellungen wurden verwendet. Wie wurden die Unterlagen vorbereitet, wie wurde die Vollständigkeit geprüft, wie wurden Fehler behandelt. Wie ist die Ablage aufgebaut und wie wird die Unveränderbarkeit sichergestellt. Wann und durch wen wurden die Originale vernichtet.

Sie muss zum tatsächlichen Ablauf passen

Eine Dokumentation, die einen anderen Ablauf beschreibt als den tatsächlichen, ist schlechter als keine. Deshalb schreiben wir sie für Ihr Projekt und nicht als Textbaustein, mit Ihren Einstellungen, Ihrer Struktur und Ihren Freigaben.

Sie ist selbst aufbewahrungspflichtig

Die Verfahrensdokumentation unterliegt derselben Frist wie die Unterlagen, die sie beschreibt, also der längsten darin vorkommenden, in der Regel zehn Jahre. Ändert sich das Verfahren, muss die alte Fassung nachvollziehbar bleiben.

Fünf Ordner, drei Werktage, null Euro

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