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Ablagetiefe wählen: was eine Datei wird

Das ist die einzige Frage, die Sie wirklich beantworten müssen. Alles andere ist in jedem Paket gleich.

Drei Ablagetiefen: ein PDF pro Ordner ergibt eine Datei je Ordner, ein PDF pro Register zwölf Dateien je Ordner, ein PDF pro Dokument 80 bis 400 Dateien je Ordner.Dateien je OrdnerEin PDF pro OrdnerAus 300 Ordnern werden 300 Dateien.1Ein PDF pro RegisterAus einem Ordner mit zwölf Laschen werden zwölf Dateien.12Ein PDF pro DokumentAus einem Ordner werden je nach Inhalt 80 bis 400 Dateien.80 bis 400

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Wann dieses Thema zur Frage wird

Drei Momente, in denen es darauf ankommt.

  • Der Anbieter fragt, wie tief abgelegt werden soll. Und Sie wissen nicht, ob das den Preis betrifft oder nur die Arbeit.
  • Ein PDF pro Ordner ist bestellt. Später soll daraus ein einzelnes Dokument gefunden werden, und das geht nicht.
  • Ein PDF pro Dokument ist bestellt. Bezahlt wird nach Stück, und die Zahl war vorher niemandem bekannt.

Ein PDF pro Ordner

Der Ordner bleibt eine Einheit. Aus 300 Ordnern werden 300 Dateien, benannt nach dem Ordnerrücken. Sie finden die Stelle über die Volltextsuche im PDF, nicht über die Ablage. Richtig für Bestände, die Sie rechtlich vorhalten müssen und im Ernstfall durchsuchen, nicht täglich bearbeiten.

Ein PDF pro Register

Jede Lasche wird eine Datei. Aus einem Ordner mit zwölf Registern werden zwölf Dateien, benannt nach Ihrer Registerbezeichnung. Das ist die Regel für Akten, mit denen weitergearbeitet wird: Personalakten, Objektakten, Mandantenakten. Der Sprung von Ordner auf Register bringt den größten Nutzen je investiertem Euro.

Ein PDF pro Dokument

Jedes Schriftstück steht für sich, mit Metadaten wie Belegart, Datum und Nummer. Aus einem Ordner werden je nach Inhalt 80 bis 400 Dateien. Nötig, wenn Dokumente einzeln einem Vorgang zugeordnet, freigegeben oder nach Fristen gelöscht werden sollen, und immer dann, wenn der Bestand in ein Dokumentenmanagementsystem wandert.

Die Frist entscheidet oft mit

In einer Personalakte hat jede Belegart eine eigene Frist. Wer die Akte als einen Scan ablegt, kann später nicht einzeln löschen und verstößt damit gegen die Löschpflicht aus Art. 17 DSGVO. Das ist das häufigste Argument für die Trennung nach Registern.

Mischen ist erlaubt

Sie müssen sich nicht für den ganzen Bestand entscheiden. Häufig ist genau die Mischung richtig: das Altarchiv als ein PDF pro Ordner, die laufenden Akten nach Register, die Buchhaltung nach Dokument.

Fünf Ordner, drei Werktage, null Euro

Sie sehen das Ergebnis, bevor Sie sich entscheiden.