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DSGVO-konforme Aktenvernichtung

Aktenvernichtung nach DIN 66399

Wir vernichten Ordner und Datenträger professionell nach DIN 66399: verplombte Abholung, Vernichtung auf der passenden Sicherheitsstufe und ein offizieller Vernichtungsnachweis, den Sie bei jeder Prüfung vorlegen können.

Ein Bestand Ordner geht drei Wege: digitalisieren, einlagern oder vernichten.Ihr BestandOrdner, Akten, Belegeim Regal, im Keller, in zwei RäumenDigitalisierenPDF/A, durchsuchbarEinlagernFrist erfüllt, Fläche freiVernichtenDIN 66399, Zertifikat
Probe kostenlosfünf Ordner, drei Werktage
DeutschlandweitAbholung ab Wiesbaden
1 Werktagbis zur Rückmeldung
Art. 28 DSGVOAuftragsverarbeitungsvertrag

Wiedererkennen

Woran Sie merken, dass es Zeit wird

  • Der Prüfer fragt nach dem Nachweis. Die Ordner sind weg, und belegen lässt sich die Vernichtung nicht.
  • Ordner sollen weg, aber nicht in den Container. Auf jedem Blatt stehen personenbezogene Daten.
  • Festplatten liegen neben den Akten bereit. Für beide gelten verschiedene Sicherheitsstufen.

Nutzen

Was sich mit der Vernichtung ändert

Was im Angebot steht, wird geleistet. Was nicht darin steht, wird auch nicht berechnet.

Vollständige Rechtssicherheit

Kein Bußgeldrisiko: DSGVO-Verstöße können bis zu 20 Mio. € oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes kosten. Wir vernichten normkonform.

Offizieller Vernichtungsnachweis

Nach jeder Vernichtung erhalten Sie einen Nachweis mit Datum, Menge und Sicherheitsstufe, vorlegbar bei Prüfungen und Behörden.

Kein eigener Aufwand

Wir kommen, holen ab und vernichten. Kein Schreddereinsatz, kein Mitarbeiteraufwand, keine Altpapiercontainer-Grauzone.

Datenträger inklusive

Auch Festplatten, USB-Sticks und CDs mit lesbaren Daten werden fachgerecht vernichtet, ein oft übersehenes DSGVO-Risiko.

Ablauf

So läuft es ab

  1. Erstgespräch & Angebot

    Bestand und passende Sicherheitsstufe (P-4 oder P-5) klären, transparentes Angebot erhalten, Termin vereinbaren.

  2. Verplombte Abholung

    Alle Ordner werden vor Ort beschriftet, protokolliert und in versiegelten Sicherheitsbehältern verplombt. Was versiegelt ist, bleibt bis zur Vernichtung geschlossen.

  3. Vernichtung nach DIN 66399

    Professionelle Vernichtung auf der vereinbarten Sicherheitsstufe an unserem Standort.

  4. Vernichtungsnachweis

    Sie erhalten den offiziellen Nachweis mit Datum, Menge, Sicherheitsstufe und Bestätigung der ordnungsgemäßen Vernichtung.

Häufige Fragen

Was zur Vernichtung gefragt wird

Welche Sicherheitsstufe brauchen wir?
DIN 66399 definiert die Partikelgröße. Für Steuerberater, Kanzleien, Medizin und sensible Personaldaten empfehlen wir P-5; für allgemeine sensible Geschäftsunterlagen genügt in der Regel P-4.
Reicht unser Büroschredder nicht aus?
Für einzelne Blätter ja, für hunderte Ordner nicht, und meist nicht auf dem geforderten Sicherheitsniveau. Vor allem fehlt der rechtssichere Vernichtungsnachweis, der bei einer Datenschutzprüfung entscheidend ist.
Wie sicher ist der Transport?
Alle Ordner werden bei der Abholung beschriftet, protokolliert und in versiegelten Behältern verplombt. Einmal versiegelt, wird bis zur Vernichtung nichts mehr geöffnet.

Sagen Sie uns, wie viele Ordner

Kostenlose Bestandsaufnahme, Angebot in der Regel innerhalb eines Werktags.