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Aufbewahrungsfrist für Jahresabschlüsse

Jahresabschlüsse sind zehn Jahre aufzubewahren, und anders als die meisten Unterlagen im Original.

Wiedererkennen

Wann diese Frist zur Frage wird

Drei Momente, in denen jemand nachsieht, wie lange das bleiben muss. Die Antwort steht in der Tabelle darunter.

  • Der Abschluss ist unterschrieben. Ab jetzt läuft die Frist, nicht ab dem Bilanzstichtag.
  • Der Abschluss soll mit ins Archiv. Er ist die Ausnahme: Er muss im Original bleiben, auch wenn er digitalisiert ist.
  • Ein Abschluss von 2013 wird gesucht. Er liegt da, aber in einem Stapel ohne Jahrgangsordnung.

Übersicht

Fristen nach Unterlage

UnterlageFristRechtsgrundlage
Jahresabschluss10 Jahre§ 257 Abs. 1 Nr. 1 HGB
Eröffnungsbilanz10 Jahre§ 257 Abs. 1 Nr. 1 HGB
Lagebericht10 Jahre§ 257 Abs. 1 Nr. 1 HGB
Inventare10 Jahre§ 257 Abs. 1 Nr. 1 HGB
Buchungsbelege8 Jahre§ 257 Abs. 1 Nr. 4 HGB

Stand: September 2026. Die Angaben ersetzen keine Rechtsberatung.

Geändert zum 1. Januar 2025

Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz hat die Frist für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre verkürzt (§ 147 Abs. 3 AO, § 257 Abs. 4 HGB). Sie gilt für alle Belege, deren Frist am 31. Dezember 2024 noch nicht abgelaufen war, auch für ältere Jahrgänge. Für Bücher, Jahresabschlüsse, Inventare und das Kassenbuch bleibt es bei zehn Jahren, für Handels- und Geschäftsbriefe bei sechs. Soweit eine Unterlage zwei Fristen unterliegt, gilt die längere.

Der Jahresabschluss ist die Ausnahme

Fast alle Unterlagen dürfen digitalisiert und die Originale vernichtet werden. Für Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüsse macht § 257 Abs. 3 HGB eine Ausnahme: Sie sind im Original aufzubewahren. Bei einer Archivauflösung ist das die Position, die im Papier bleibt.

Die Frist hängt an der Feststellung

Maßgeblich ist der Schluss des Kalenderjahres, in dem der Abschluss festgestellt wurde, nicht das Geschäftsjahr, auf das er sich bezieht. Bei verspäteter Feststellung verschiebt sich die Frist entsprechend nach hinten.

Häufige Fragen

Was zu Jahresabschlüsse gefragt wird

Müssen Jahresabschlüsse wirklich im Original bleiben?
Ja. § 257 Abs. 3 HGB nimmt Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüsse ausdrücklich von der Wiedergabe auf Bildträgern aus.

Danach

Was nach der Prüfung dasteht

  • Jeder Abschluss liegt mit dem Datum, das seine Frist auslöst.
  • Die Originale bleiben im Regal, und gesucht wird trotzdem über die Datei.
  • Und der Abschluss von 2013 ist in Minuten da, obwohl er im Original vorliegt.

Was weg darf, muss nicht digitalisiert werden

Wir sichten Ihren Bestand nach Fristen, bevor gescannt wird.