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Aktendigitalisierung für Kanzleien

Für Kanzleien stehen zwei Pflichtenkreise nebeneinander: § 203 StGB und die DSGVO. Ein Dienstleister muss ausdrücklich zur Verschwiegenheit verpflichtet sein, und der Kreis der Beteiligten muss benennbar bleiben.

Wiedererkennen

Wann es in Ihrer Branche darauf ankommt

Drei Momente, die es in jedem Bestand einmal gibt. Auf jeden antwortet einer der Punkte darunter.

  • Eine Akte wird verlangt. Handakte und Sachakte liegen in zwei verschiedenen Räumen.
  • Ein Mandant fragt nach einem Schriftsatz von 2019. Dass er existiert, ist sicher. Wo er liegt, nicht.
  • Die Akten sollen zu einem Kollegen. Niemand kann sagen, wer sie unterwegs schon angefasst hat.

Worauf es ankommt

Was in Ihrer Branche anders läuft

Namentliche VerpflichtungJede beteiligte Person wird einzeln auf die Verschwiegenheit verpflichtet. Die Liste liegt Ihnen vor Projektbeginn vor.
Trennung nach AktenzeichenHandakte und Sachakte getrennt, benannt nach Ihrer Kanzleisystematik.
Sicherheitsstufe P-5Schutzklasse 3 nach DIN 66399, falls die Originale vernichtet werden.
EilzugriffBrauchen Sie während der Bearbeitung eine Akte, ist sie binnen 24 Stunden als Scan zurück.
Besichtigung möglichVerarbeitung und Archiv liegen an derselben Adresse in Wiesbaden.

Rechtsgrundlagen

Was das Recht verlangt, und was wir dafür tun

Diese Vorschriften bestimmen, wie mit den Unterlagen Ihrer Branche umgegangen werden darf. Zu jeder steht hier, was sie verlangt und was das für Ihren Auftrag bedeutet.

NormWas sie verlangtWas wir dafür tun
§ 203 StGBDie Verschwiegenheit ist strafbewehrt. Ein Dienstleister darf nur mitwirken, wenn er zur Verschwiegenheit verpflichtet ist, und dafür sorgen muss der Berufsträger selbst (§ 203 Abs. 4 StGB).Verpflichtung in Textform, mit Belehrung über die strafrechtlichen Folgen und beschränkt auf die Personen, die Ihre Akte tatsächlich bearbeiten. Die Liste liegt Ihnen vor Projektbeginn vor.
§ 43e BRAOSeit dem 9. November 2017 dürfen Kanzleien externe Dienstleister einschalten. Verlangt sind sorgfältige Auswahl, Vertrag in Textform, Verpflichtung zur Verschwiegenheit, Beschränkung auf das Erforderliche, eine Regelung für Unterauftragnehmer und bei Einzelmandaten die Einwilligung des Mandanten.Wir arbeiten als Ihr Dienstleister, nicht als eigener Verantwortlicher für Mandatsdaten. Unterauftragnehmer setzen wir nur mit Ihrer Zustimmung ein und benennen sie vorher.
§ 50 BRAOHandakten sind sechs Jahre nach dem Auftragsende aufzubewahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Auftrag beendet wurde, und sie läuft unabhängig davon, ob die Sachakte längst beim Mandanten liegt.Handakte und Sachakte bleiben getrennt, jede mit ihrer eigenen Frist. Kein Register wird zusammengelegt, damit eine Frist passt.
Art. 28 DSGVOVerarbeitung im Auftrag braucht einen schriftlichen Vertrag, bevor die erste Datei verarbeitet wird.Der Vertrag liegt unterschrieben vor der Abholung vor: mit Weisungsbindung, Löschpflicht nach Auftragsende und einer Liste der Unterauftragnehmer.
DIN 66399Die Sicherheitsstufe der Vernichtung richtet sich nach der Schutzbedürftigkeit der Daten, nicht nach dem Preis.Mandantenakten vernichten wir in P-5, Schutzklasse 3, und nur nach Ihrer schriftlichen Freigabe.

Ergebnis

So sieht eine Mandantenakte danach aus

Ein Scan pro Ordner wäre schneller. Er hilft nur niemandem, der später etwas sucht. Hier steht, was aus Ihrer Akte wird.

SchriftsätzeSatz für Satz erfasst, benannt nach Datum und Aktenzeichen. Der Schriftsatz von 2019 ist über ein Wort zu finden, nicht über das Datum.
KorrespondenzEingehend und ausgehend getrennt, wie in der Handakte geführt.
Vollmachten und KostenrechnungenEigene Dateien statt Anhang, damit sie sich einzeln löschen lassen, wenn ihre Frist kürzer ist als die der Akte.
MetafelderAktenzeichen, Mandant und Jahr stehen im Dateinamen und als Feld im PDF. Ihre Kanzleisoftware findet sie ohne Nacharbeit.

Fünf Ordner, drei Werktage, null Euro

An Ihren eigenen Akten, vor jeder Unterschrift.