Rechnungen digitalisieren lassen
Rechnungen und Buchungsbelege müssen seit 2025 acht Jahre aufbewahrt werden, davor waren es zehn. Das sind bei den meisten Unternehmen die Regalmeter, die nie jemand anfasst und die trotzdem Platz kosten. Digitalisiert liegen sie prüfungsfest vor und sind bei einer Betriebsprüfung in Minuten bereitgestellt.
Wiedererkennen
Drei Szenen aus dieser Aktenart
Drei Momente, die es in jedem Bestand einmal gibt. Die Antwort darauf steht im nächsten Abschnitt.
- Eine Betriebsprüfung fordert 40 Einzelbelege an. Sie stehen vor zwölf Ordnern und wissen, dass die Belege darin sind.
- Ein Beleg wird gebraucht, dessen Papier verblichen ist. Die Thermorolle aus dem Kassenbereich hat sich in zwölf Jahren entfärbt.
- Dieselbe Rechnung wurde zweimal gebucht. Auffindbar war am Ende keine der beiden Fassungen.
Besonderheit
Was die Finanzverwaltung erwartet
Nach den GoBD müssen digitalisierte Belege bildlich mit dem Original übereinstimmen, unveränderbar gespeichert und maschinell auswertbar sein. Das heißt in der Praxis: farbiger Scan, damit Stempel und Unterschriften erkennbar bleiben, Format PDF/A und eine Verfahrensdokumentation, die den Ablauf beschreibt.
Wie wir vorgehen
Häufige Fragen
Was zu Rechnungen gefragt wird
Reicht ein Schwarzweiß-Scan?
Müssen wir die Originale behalten?
Können Rechnungsnummer und Datum erfasst werden?
Weitere Dokumentarten
Sechs weitere Aktenarten
Personalakten
Personalakten sind der heikelste Bestand im Unternehmen: Sie enthalten besonders schützenswerte Daten…
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Praxen müssen Patientenakten zehn Jahre aufbewahren, bei bestimmten Behandlungen länger. Wir digitalisieren…
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Danach
Was danach dasteht
- Jeder Beleg liegt farbig und maschinell auswertbar vor, so wie die GoBD es verlangen.
- Gesucht wird nach Rechnungsnummer, Lieferant oder Betrag und nicht nach dem Jahrgang.
- Und was angefordert wird, ist in Minuten bereitgestellt statt an einem Nachmittag.
Fünf Ordner, drei Werktage, null Euro
Sie sehen das Ergebnis an Ihren eigenen Akten, bevor Sie unterschreiben.