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Ein Drittel der Ordner hätte gar nicht mehr aufbewahrt werden müssen

Das ist unsere Erfahrung aus den Beständen, die wir sichten. Wer die Fristen kennt, digitalisiert weniger und zahlt weniger. Hier steht, was gilt.

Aufbewahrungsfristen: sechs Jahre für Handelsbriefe, acht Jahre für Rechnungen, zehn Jahre für Unterlagen mit Abgabenrelevanz.Handelsbriefe, Lohnunterlagen§ 257 HGB, § 41 EStG6 JahreRechnungen, Buchungsbelege§ 147 AO8 JahreUnterlagen mit Relevanz für Abgaben§ 147 Abs. 3 AO10 Jahre0246810Jahre

Häufige Fragen

Was Kunden vorher wissen wollen

Wie lange muss ich welche Unterlagen aufbewahren?
Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen liegen meist bei 6 Jahren (z. B. Handelsbriefe), 8 Jahren (z. B. Rechnungen und Buchungsbelege seit 2025) oder 10 Jahren (z. B. Jahresabschlüsse, Inventare und das Kassenbuch nach HGB/AO/GoBD). Welche Frist konkret gilt, hängt vom Dokumenttyp ab. Unsere Fristentabelle nennt zu jedem Dokumenttyp die Frist samt Rechtsgrundlage.
Werden meine Dokumente nach dem Scannen durchsuchbar?
Ja. Jedes Dokument durchläuft eine OCR-Texterkennung und wird als durchsuchbares PDF (auf Wunsch PDF/A für die Langzeitarchivierung) übergeben. So finden Sie Inhalte per Volltext- oder Metadaten-Suche in Sekunden.
Was passiert mit den Original-Papierakten nach der Digitalisierung?
Das entscheiden Sie. Wir vernichten die Originale DSGVO-konform nach DIN 66399 mit Nachweis oder lagern sie sicher in unserem Archiv ein, falls Sie die Papierform aus rechtlichen Gründen behalten müssen.
Wie werden Akten DSGVO-konform vernichtet?
Verplombte Abholung, Vernichtung nach DIN 66399 in Sicherheitsstufe P-4 oder P-5 und ein rechtssicherer Vernichtungsnachweis. So erfüllen Sie Ihre Nachweispflicht bei einer Datenschutzprüfung.
Was ist der Unterschied zwischen Sicherheitsstufe P-4 und P-5?
Die Stufen der DIN 66399 definieren die maximale Partikelgröße. P-4 (max. 160 mm²) genügt für allgemeine sensible Geschäftsunterlagen; P-5 (max. 30 mm²) empfehlen wir für besonders schützenswerte Daten, etwa bei Kanzleien, Arztpraxen, Steuerberatern oder Personalakten.

Wiedererkennen

Wann das Wissen zur Frage wird

Nicht beim Nachlesen. Sondern in drei Momenten, in denen plötzlich jemand eine Antwort erwartet.

  • Der Prüfer fragt nach einer Frist, und die Antwort steht in einem Gesetz, nicht im Regal.
  • Ein Ordner steht seit zehn Jahren da, und niemand weiß, ob die Frist abgelaufen ist oder nicht.
  • Es soll digitalisiert werden, und vorher hat niemand gefragt, was davon überhaupt noch aufbewahrungspflichtig ist.

Zusagen

Was gilt, wenn Sie nach den Fristen handeln

Eine Empfehlung ist nur so viel wert wie die Sicherheit, mit der sie ausgesprochen wird.

Die 60-Sekunden-Probe

Bei der Übergabe ziehen wir gemeinsam zehn Dokumente. Wird eines nicht in unter einer Minute gefunden, arbeiten wir es kostenlos nach. Werden zwei nicht gefunden, den ganzen Bestand.

Ordner für Ordner

Jeder Ordner wird bei Eingang und Rückgabe gezählt und protokolliert. Fehlt einer, tragen wir die Wiederbeschaffung.

Fünf Ordner zur Probe

Vor der Unterschrift digitalisieren wir fünf Ordner vollständig. Überzeugt es nicht, kommen die Originale zurück und Sie zahlen nichts.

Danach

Was nach dem Lesen dasteht

  • Sie wissen, welche Frist für Ihre Unterlagen gilt, mit der Norm und dem Stand-Datum daneben.
  • Sie wissen, welcher Teil des Bestands gar nicht mehr aufbewahrungspflichtig ist und deshalb nicht digitalisiert werden muss.
  • Und Sie haben einen Ansprechpartner, der die Empfehlung mitträgt, wenn ein Prüfer nachfragt.

Ihre Frage war nicht dabei?

Rufen Sie an: Mo–Fr, 9–18 Uhr.