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Aktendigitalisierung für Industrieunternehmen

In Industriebetrieben liegen Personalakten, Buchhaltung und Projektakten getrennt voneinander, oft an mehreren Standorten und in drei Ordnungen. Wer eine Auskunft braucht, fragt zuerst, wer sie hat.

Wiedererkennen

Wann es in Ihrer Branche darauf ankommt

Drei Momente, die es in jedem Bestand einmal gibt. Auf jeden antwortet einer der Punkte darunter.

  • Eine Personalakte wird gebraucht. Sie liegt im Archiv am Werk, und der Schlüssel liegt bei einer Person im Urlaub.
  • Die Prüfung fordert Belege aus vier Jahren. Die Ordner stehen im Keller, aber niemand weiß, welche Jahrgänge vollständig sind.
  • Ein Standort wird geschlossen. Was dort im Regal steht, muss entschieden werden, bevor der Termin es entscheidet.

Worauf es ankommt

Was in Ihrer Branche anders läuft

Ablage nach Werk und JahrJeder Standort behält seine Ordnung, oder alle bekommen eine gemeinsame. Sie entscheiden vorher.
Personalakten getrenntAls eigenes Register mit eigenem Zugriff, weil andere Fristen gelten und nicht jeder hineinsehen muss.
Teilmengen statt StillstandAb etwa 200 Ordnern arbeiten wir in Etappen. Der Betrieb läuft weiter, und Sie sehen früh ein Ergebnis.
Sicherheitsstufe P-5Schutzklasse 3 nach DIN 66399 für Personalunterlagen, wenn die Originale vernichtet werden.
Mehrere StandorteBis zu vier Standorte haben wir parallel abgewickelt, je mit eigenem Abholprotokoll.

Rechtsgrundlagen

Was das Recht verlangt, und was wir dafür tun

Diese Vorschriften bestimmen, wie mit den Unterlagen Ihrer Branche umgegangen werden darf. Zu jeder steht hier, was sie verlangt und was das für Ihren Auftrag bedeutet.

NormWas sie verlangtWas wir dafür tun
§ 257 HGBHandelsbriefe sind sechs Jahre aufzubewahren, Buchungsbelege und Jahresabschlüsse zehn. Für Personalakten nennt das HGB keine eigene Frist.Buchhaltung und Personalakten werden getrennt digitalisiert, jede mit ihrer eigenen Frist.
§ 147 AOBuchungsbelege, Inventare und Jahresabschlüsse unterliegen steuerlichen Fristen von acht und zehn Jahren.Die Buchhaltung wird nach Jahr und Konto abgelegt, sodass jede Frist ohne Suchen nachweisbar ist.
Art. 32 DSGVOPersonaldaten verlangen technische und organisatorische Maßnahmen, und der Zugriff darf auf die Personen beschränkt werden, die ihn brauchen.Personalakten bekommen ein eigenes Register mit eingeschränktem Zugriff. Wer es öffnet, steht im Protokoll.
Art. 28 DSGVOVerarbeitung im Auftrag braucht einen schriftlichen Vertrag, bevor die erste Datei verarbeitet wird.Der Vertrag liegt unterschrieben vor der Abholung vor, mit Weisungsbindung und Löschpflicht nach Auftragsende.
DIN 66399Die Sicherheitsstufe der Vernichtung richtet sich nach der Schutzbedürftigkeit der Daten, nicht nach dem Preis.Personalunterlagen vernichten wir in P-5, Schutzklasse 3, und nur nach Ihrer schriftlichen Freigabe.

Ergebnis

So sieht eine Personalakte danach aus

Ein Scan pro Ordner wäre schneller. Er hilft nur niemandem, der später etwas sucht. Hier steht, was aus Ihrer Akte wird.

PersonalaktenNach Belegart getrennt, nicht als ein Scan. Lohn, Verträge und Zeugnisse lassen sich einzeln löschen, wenn ihre Frist endet.
BuchhaltungNach Jahr und Konto, mit der Belegnummer als Feld. Die Zuordnung zur Buchung bleibt erhalten.
Projekt- und AuftragsaktenNach Auftragsnummer und Jahr, Zeichnungen in voller Auflösung, falls Sie sie später brauchen.
MetafelderWerk, Kostenstelle, Jahr und Personalnummer stehen im Dateinamen und als Feld im PDF.

Fünf Ordner, drei Werktage, null Euro

An Ihren eigenen Akten, vor jeder Unterschrift.