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Aufbewahrungsfrist für Mietunterlagen

Mietverträge werden mindestens drei Jahre nach Ende des Mietverhältnisses aufbewahrt, Abrechnungsunterlagen acht Jahre.

Wiedererkennen

Wann diese Frist zur Frage wird

Drei Momente, in denen jemand nachsieht, wie lange das bleiben muss. Die Antwort steht in der Tabelle darunter.

  • Eine Abrechnung von 2019 wird beanstandet. Der Mieter hat dafür ein Jahr Zeit, und die Unterlagen müssen solange da sein.
  • Die Beschlusssammlung einer Gemeinschaft soll mit. Sie ist dauerhaft, nicht auf Jahre befristet.
  • Ein Mietverhältnis ist beendet. Sechs Monate kann der Mieter noch Ansprüche stellen, danach drei Jahre.

Übersicht

Fristen nach Unterlage

UnterlageFristRechtsgrundlage
Mietvertrag3 Jahre nach Ende§ 195 BGB
Nebenkostenabrechnung und Belege8 Jahre§ 147 Abs. 3 AO
Übergabeprotokolle3 Jahre nach Ende§ 548 BGB
Kautionsunterlagen3 Jahre nach Rückzahlung§ 195 BGB
Protokolle der Eigentümerversammlungdauerhaft§ 24 Abs. 7 WEG

Stand: September 2026. Die Angaben ersetzen keine Rechtsberatung.

Geändert zum 1. Januar 2025

Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz hat die Frist für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre verkürzt (§ 147 Abs. 3 AO, § 257 Abs. 4 HGB). Sie gilt für alle Belege, deren Frist am 31. Dezember 2024 noch nicht abgelaufen war, auch für ältere Jahrgänge. Für Bücher, Jahresabschlüsse, Inventare und das Kassenbuch bleibt es bei zehn Jahren, für Handels- und Geschäftsbriefe bei sechs. Soweit eine Unterlage zwei Fristen unterliegt, gilt die längere.

Die Beschlusssammlung bleibt dauerhaft

Nach § 24 Abs. 7 WEG ist eine Beschlusssammlung zu führen, und zwar fortlaufend und dauerhaft. Sie gehört damit zu den wenigen Unterlagen, die nie entbehrlich werden, und ist genau deshalb ein guter Kandidat für die Digitalisierung.

Sechs Monate für Ansprüche des Vermieters

Ansprüche des Vermieters wegen Veränderungen an der Mietsache verjähren nach § 548 BGB bereits sechs Monate nach Rückgabe. Übergabeprotokolle sind in dieser Zeit das wichtigste Dokument.

Häufige Fragen

Was zu Mietunterlagen gefragt wird

Wie lange müssen Nebenkostenbelege aufbewahrt werden?
Als Buchungsbelege acht Jahre, vor 2025 waren es zehn. Mieter haben zudem ein Belegeinsichtsrecht, das die Aufbewahrung praktisch voraussetzt.

Danach

Was nach der Prüfung dasteht

  • Verträge, Abrechnungen und Beschlüsse liegen getrennt, weil ihre Fristen verschieden sind.
  • Die Beschlusssammlung ist als dauerhaft gekennzeichnet und gesondert gesichert.
  • Und eine beanstandete Abrechnung ist in Minuten vorgelegt.

Was weg darf, muss nicht digitalisiert werden

Wir sichten Ihren Bestand nach Fristen, bevor gescannt wird.