Aufbewahrungsfrist für Mietunterlagen
Mietverträge werden mindestens drei Jahre nach Ende des Mietverhältnisses aufbewahrt, Abrechnungsunterlagen acht Jahre.
Wiedererkennen
Wann diese Frist zur Frage wird
Drei Momente, in denen jemand nachsieht, wie lange das bleiben muss. Die Antwort steht in der Tabelle darunter.
- Eine Abrechnung von 2019 wird beanstandet. Der Mieter hat dafür ein Jahr Zeit, und die Unterlagen müssen solange da sein.
- Die Beschlusssammlung einer Gemeinschaft soll mit. Sie ist dauerhaft, nicht auf Jahre befristet.
- Ein Mietverhältnis ist beendet. Sechs Monate kann der Mieter noch Ansprüche stellen, danach drei Jahre.
Übersicht
Fristen nach Unterlage
| Unterlage | Frist | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Mietvertrag | 3 Jahre nach Ende | § 195 BGB |
| Nebenkostenabrechnung und Belege | 8 Jahre | § 147 Abs. 3 AO |
| Übergabeprotokolle | 3 Jahre nach Ende | § 548 BGB |
| Kautionsunterlagen | 3 Jahre nach Rückzahlung | § 195 BGB |
| Protokolle der Eigentümerversammlung | dauerhaft | § 24 Abs. 7 WEG |
Stand: September 2026. Die Angaben ersetzen keine Rechtsberatung.
Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz hat die Frist für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre verkürzt (§ 147 Abs. 3 AO, § 257 Abs. 4 HGB). Sie gilt für alle Belege, deren Frist am 31. Dezember 2024 noch nicht abgelaufen war, auch für ältere Jahrgänge. Für Bücher, Jahresabschlüsse, Inventare und das Kassenbuch bleibt es bei zehn Jahren, für Handels- und Geschäftsbriefe bei sechs. Soweit eine Unterlage zwei Fristen unterliegt, gilt die längere.
Die Beschlusssammlung bleibt dauerhaft
Nach § 24 Abs. 7 WEG ist eine Beschlusssammlung zu führen, und zwar fortlaufend und dauerhaft. Sie gehört damit zu den wenigen Unterlagen, die nie entbehrlich werden, und ist genau deshalb ein guter Kandidat für die Digitalisierung.
Sechs Monate für Ansprüche des Vermieters
Ansprüche des Vermieters wegen Veränderungen an der Mietsache verjähren nach § 548 BGB bereits sechs Monate nach Rückgabe. Übergabeprotokolle sind in dieser Zeit das wichtigste Dokument.
Häufige Fragen
Was zu Mietunterlagen gefragt wird
Wie lange müssen Nebenkostenbelege aufbewahrt werden?
Verwandte Fristen
Was meistens mit aufbewahrt wird
Verträge
Für Verträge gibt es keine einheitliche Frist. Maßgeblich ist, wie lange Ansprüche daraus geltend gemacht werden können.
Rechnungen
Rechnungen sind acht Jahre aufzubewahren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde.
Danach
Was nach der Prüfung dasteht
- Verträge, Abrechnungen und Beschlüsse liegen getrennt, weil ihre Fristen verschieden sind.
- Die Beschlusssammlung ist als dauerhaft gekennzeichnet und gesondert gesichert.
- Und eine beanstandete Abrechnung ist in Minuten vorgelegt.
Was weg darf, muss nicht digitalisiert werden
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