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Aufbewahrungsfrist für Steuerunterlagen

Bücher und Abschlüsse zehn Jahre, Buchungsbelege acht, sonstige Unterlagen sechs. Solange eine Prüfung läuft, endet die Frist nicht.

Wiedererkennen

Wann diese Frist zur Frage wird

Drei Momente, in denen jemand nachsieht, wie lange das bleiben muss. Die Antwort steht in der Tabelle darunter.

  • Eine Betriebsprüfung beginnt. Von diesem Tag an läuft keine Frist ab, bis sie endet.
  • Der Bestand ist nach Jahren sortiert. Die Frist richtet sich aber nach der Art, nicht nach dem Jahr.
  • Ein Ordner mit Unterlagen für 2016 soll weg. Bücher, Belege und Briefe darin haben drei verschiedene Fristen.

Übersicht

Fristen nach Unterlage

UnterlageFristRechtsgrundlage
Bücher und Aufzeichnungen10 Jahre§ 147 Abs. 1 Nr. 1 AO
Buchungsbelege8 Jahre§ 147 Abs. 1 Nr. 4 AO
Sonstige Unterlagen mit Steuerbezug6 Jahre§ 147 Abs. 1 Nr. 5 AO
Unterlagen bei laufender Prüfungbis Bestandskraft§ 171 Abs. 4 AO

Stand: September 2026. Die Angaben ersetzen keine Rechtsberatung.

Geändert zum 1. Januar 2025

Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz hat die Frist für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre verkürzt (§ 147 Abs. 3 AO, § 257 Abs. 4 HGB). Sie gilt für alle Belege, deren Frist am 31. Dezember 2024 noch nicht abgelaufen war, auch für ältere Jahrgänge. Für Bücher, Jahresabschlüsse, Inventare und das Kassenbuch bleibt es bei zehn Jahren, für Handels- und Geschäftsbriefe bei sechs. Soweit eine Unterlage zwei Fristen unterliegt, gilt die längere.

Die Ablaufhemmung wird oft übersehen

Solange eine Außenprüfung läuft oder ein Rechtsbehelfsverfahren offen ist, endet die Festsetzungsfrist nicht, und damit auch nicht die Aufbewahrungspflicht für die betroffenen Unterlagen. Wer im laufenden Verfahren vernichtet, steht schlecht da. Das ist der Grund, warum bei uns nichts ohne Ihre schriftliche Freigabe vernichtet wird.

Häufige Fragen

Was zu Steuerunterlagen gefragt wird

Dürfen wir während einer Betriebsprüfung vernichten?
Nein, jedenfalls nicht die betroffenen Jahrgänge. Die Frist ist gehemmt, bis die Prüfung abgeschlossen und die Bescheide bestandskräftig sind.

Danach

Was nach der Prüfung dasteht

  • Jede Unterlage ist nach ihrer eigenen Frist bewertet, nicht nach ihrem Ordner.
  • Was wegen einer laufenden Prüfung nicht ablaufen durfte, ist kenntlich.
  • Und der Bestand ist kleiner geworden, ohne dass eine Frist gerissen ist.

Was weg darf, muss nicht digitalisiert werden

Wir sichten Ihren Bestand nach Fristen, bevor gescannt wird.