Aufbewahrungsfrist für Versicherungsunterlagen
Policen bleiben mindestens bis zum Ende des Vertrags plus drei Jahre, Beitragsrechnungen acht Jahre.
Wiedererkennen
Wann diese Frist zur Frage wird
Drei Momente, in denen jemand nachsieht, wie lange das bleiben muss. Die Antwort steht in der Tabelle darunter.
- Ein Versicherungsfall wird Jahre später gemeldet. Bei Personenschäden laufen die Fristen sehr lange, oft dreißig Jahre.
- Der Vertrag ist gekündigt. Die Police bleibt bis zum Vertragsende plus drei Jahre, Beitragsrechnungen acht.
- Der Ordner eines Altvertrags soll weg. Zwei Fristen gelten darin, und beide sind verschieden.
Übersicht
Fristen nach Unterlage
| Unterlage | Frist | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Versicherungsschein (Police) | Vertragsende plus 3 Jahre | § 195 BGB |
| Beitragsrechnungen | 8 Jahre | § 147 Abs. 3 AO |
| Schadensakten | 3 Jahre nach Abschluss | § 195 BGB |
| Haftpflichtschäden mit Personenschaden | bis 30 Jahre | § 197 BGB |
| Betriebliche Altersversorgung | bis 30 Jahre | § 18a BetrAVG |
Stand: September 2026. Die Angaben ersetzen keine Rechtsberatung.
Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz hat die Frist für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre verkürzt (§ 147 Abs. 3 AO, § 257 Abs. 4 HGB). Sie gilt für alle Belege, deren Frist am 31. Dezember 2024 noch nicht abgelaufen war, auch für ältere Jahrgänge. Für Bücher, Jahresabschlüsse, Inventare und das Kassenbuch bleibt es bei zehn Jahren, für Handels- und Geschäftsbriefe bei sechs. Soweit eine Unterlage zwei Fristen unterliegt, gilt die längere.
Personenschäden laufen sehr lange
Ansprüche aus Personenschäden können Jahrzehnte nach dem Ereignis geltend gemacht werden. Wer die Schadensakte vernichtet hat, kann den Ablauf nicht mehr rekonstruieren. Hier ist die Digitalisierung die günstigere Alternative zum Regalmeter.
Häufige Fragen
Was zu Versicherungsunterlagen gefragt wird
Wie lange nach Kündigung einer Police?
Verwandte Fristen
Was meistens mit aufbewahrt wird
Danach
Was nach der Prüfung dasteht
- Policen und Beitragsrechnungen sind nach ihrer eigenen Frist bewertet.
- Was wegen Personenschäden lange läuft, ist kenntlich und bleibt.
- Und die Police zum gekündigten Vertrag ist in Minuten da.
Was weg darf, muss nicht digitalisiert werden
Wir sichten Ihren Bestand nach Fristen, bevor gescannt wird.