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Aufbewahrungsfrist für Arbeitsverträge

Arbeitsverträge werden in der Praxis mindestens drei Jahre nach Ende des Arbeitsverhältnisses aufbewahrt, häufig deutlich länger.

Wiedererkennen

Wann diese Frist zur Frage wird

Drei Momente, in denen jemand nachsieht, wie lange das bleiben muss. Die Antwort steht in der Tabelle darunter.

  • Ein ehemaliger Mitarbeiter verlangt eine Auskunft. Der Vertrag ist da, aber niemand weiß, ob er noch hätte aufbewahrt werden müssen.
  • Es geht um eine Zusage der betrieblichen Altersversorgung. Dann bleibt der Vertrag deutlich länger liegen als drei Jahre.
  • Der Vertrag wird gebraucht und liegt im Archiv. Zusammen mit allen anderen, ohne Ordnung nach Austrittsjahr.

Übersicht

Fristen nach Unterlage

UnterlageFristRechtsgrundlage
Arbeitsvertrag3 Jahre nach Ende§ 195 BGB
Zeugnisse und Beurteilungen3 Jahre nach Ende§ 195 BGB
Kündigungen und Aufhebungsverträge3 Jahre nach Ende§ 195 BGB
Zusagen zur Altersversorgungbis 30 Jahre§ 18a BetrAVG
Nachweise nach NachwGfür die Dauer des Arbeitsverhältnisses§ 2 NachwG

Stand: September 2026. Die Angaben ersetzen keine Rechtsberatung.

Verjährung statt Aufbewahrungspflicht

Für Arbeitsverträge gibt es keine ausdrückliche Aufbewahrungsvorschrift. Maßgeblich ist die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren nach § 195 BGB. So lange muss man sich im Streitfall verteidigen können. Das ist der Grund, warum die Frist ans Ende des Arbeitsverhältnisses anknüpft und nicht an den Vertragsschluss.

Altersversorgung verlängert alles

Sobald eine Zusage auf betriebliche Altersversorgung im Spiel ist, verlängert sich die sinnvolle Aufbewahrung erheblich: Ansprüche daraus können Jahrzehnte später geltend gemacht werden. § 18a BetrAVG nennt dreißig Jahre.

Häufige Fragen

Was zu Arbeitsverträge gefragt wird

Dürfen wir Verträge nach drei Jahren wirklich vernichten?
Nur, wenn keine anderen Ansprüche mehr im Raum stehen und keine Zusage zur Altersversorgung besteht. Im Zweifel ist die längere Frist maßgeblich.

Danach

Was nach der Prüfung dasteht

  • Verträge sind nach Austrittsjahr abgelegt, damit die Frist greifbar ist.
  • Was länger läuft, ist kenntlich, statt im Zweifel alles zu behalten.
  • Und eine Auskunft ist in Minuten beantwortet, statt an einem Nachmittag.

Was weg darf, muss nicht digitalisiert werden

Wir sichten Ihren Bestand nach Fristen, bevor gescannt wird.